AGB

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden madvertise media Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform https://console.mng-ads.com (nachfolgend „Plattform“) der madvertise media GmbH und den mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „madvertise media“) sowie für alle Geschäftsbeziehungen zwischen madvertise media und dem jeweiligen Vertragspartner. Vertragspartner (nachfolgend auch „Nutzer“) kann ein Betreiber mobiler Webseiten und/oder Applikationen (nachfolgend „Publisher“) oder ein Werbekunde sein, der Werbung auf mobilen Webseiten und/oder Applikationen des madvertise media Netzwerkes schalten möchte (nachfolgend „Advertiser“).

Dabei gelten die Allgemeinen Bestimmungen aus Abschnitt A. für alle Nutzer, die Besonderen Bestimmungen aus Abschnitt B. zusätzlich für Publisher und die Besonderen Bestimmungen aus Abschnitt C. zusätzlich für Advertiser.

1.2 madvertise media behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird madvertise media dem Vertragspartner die Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen wie zuvor ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Nutzer einer Änderung, hat madvertise media das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

1.3 Anderslautende Geschäftsbedingungen des Nutzers haben keine Gültigkeit, auch wenn madvertise media im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Von den auf der Plattform und den dort angebotenen Dialogen bzw. Eingabemöglichkeiten abweichende oder diese ergänzende Erklärungen eines Nutzers haben keine Gültigkeit, auch wenn madvertise media im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Wirksam vereinbarte Individualabreden bleiben in jedem Fall unberührt.

2. Abschluss des Nutzungsvertrages; Nutzerkonto
2.1 Nutzungsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die uneingeschränkt geschäftsfähig sind. Sofern der Nutzer eine natürliche Person ist, sichert er ausdrücklich zu, dass er volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Ist Nutzer eine juristische Person, muss ihr gesetzlicher Vertreter bzw. eine entsprechend bevollmächtigte Person dem Vertragsschluss zustimmen.

2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, seine Daten im Mitgliedskonto stets aktuell und richtig zu halten.

2.3 Der Nutzungsvertrag zwischen Nutzer und madvertise media über die Nutzung der Plattform kommt erst mit Bestätigung der Registrierung durch madvertise media zustande. Wenn der Nutzer ein Publisher ist, erfolgt die Registrierungsbestätigung unter dem Vorbehalt einer genaueren Überprüfung durch madvertise media, insbesondere im Hinblick darauf, ob die vom Publisher betriebenen mobilen Webseiten und/oder Applikationen den Anforderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht für den Nutzer nicht, madvertise media kann die Registrierung ohne Nennung von Gründen ablehnen.

2.4 Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Bestätigungs-E-Mails, Änderungen der AGB oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen in dem E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Nutzer bei der Registrierung angegebenen hat.

2.5 Nach erfolgreicher Registrierung erhält jeder Nutzer auf der Plattform ein Nutzerkonto. Dieses umfasst die Angaben des Nutzers aus dem Registrierungsprozess sowie die für die Nutzung der Plattform und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben. Das Nutzerkonto ist weder übertragbar noch vererbbar.

3. Leistungen von madvertise; Rechtsbeziehungen
madvertise media bietet Publishern die Möglichkeit, ihre mobilen Webseiten und/oder Applikationen auf der madvertise media Plattform zwecks Vermarktung der darin befindlichen Werbeflächen zur Verfügung zu stellen. Advertisern und Agenturen bietet madvertise media die Möglichkeit, Werbung auf den vorgenannten mobilen Webseiten und/oder Applikationen zu schalten.madvertise media wird dabei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Vertragspartner von Publisher bzw. Advertiser. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen Advertiser und Publisher bestehen nicht und werden auch nicht von madvertise media vermittelt. madvertise media tritt für Publisher und/oder Advertiser nicht als Berater, Agentur, Treuhänder, Geschäftsbesorger oder dergleichen auf. Rechtlich handelt es sich bei den Verträgen zwischen madvertise media und Publishern sowie zwischen madvertise media und Advertisern um Verträge eigener Art, deren Inhalt sich nach diesen AGB richtet.

4. Allgemeine Pflichten der Nutzer
4.1 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Nutzerkonto nur von ihm selbst genutzt wird. Der Nutzer verpflichtet sich zudem, sein Passwort geheim zu halten, um etwaigen Missbrauch durch unbefugte Dritte zu verhindern. Der Nutzer ist insofern in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die durch Dritte, die Zugang zu dem Passwort erhalten haben, verantwortlich.

4.2 Nutzer haben bei der Teilnahme die technischen Anforderungen und Vorgaben von madvertise media für Werbeinhalte und Werbeplatzierung (nachfolgend „technische Vorgaben“) zu beachten. Diese stellt madvertise media dem Nutzer auf der Website https://console.mng-ads.com oder auf Nachfrage zur Verfügung.

4.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die madvertise media zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden. madvertise media ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugangssperrungen) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität von Systemen von madvertise media oder Dritten zu sichern.

5. Verfügbarkeit der madvertise media Plattform
madvertise media wird wirtschaftliche vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die madvertise media Plattform den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Sollte es im Fall eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls der madvertise media Plattform dazu kommen, dass eine Werbekampagne nicht vollständig innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens ausgeliefert werden kann, ist madvertise media berechtigt, die Werbemittel zu einem späteren Zeitpunkt auszuliefern. Weitergehende Ansprüche des Advertisers bestehen in dieser Hinsicht nicht.

6. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten
6.1 Die Rechnungsstellung von madvertise media gegenüber den Nutzern erfolgt ausschließlich elektronisch. Einzelheiten zur Abrechnung und den Zahlungsbedingungen ergeben sich aus Abschnitt B. für Publisher und aus Abschnitt C für Advertiser. Beträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben oder gesetzlich keine Umsatzsteuer anfällt, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Das der Abrechnung zugrunde liegende Reporting erfolgt ausschließlich in dem Statistikbereich des Nutzerkontos.

6.3 Kommt es im Rahmen der Zahlungsabwicklung zu einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift oder Fehlüberweisung, hat der Nutzer die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 10 zu ersetzen, es sei denn, der Nutzer weist einen geringeren Schaden nach.

7. Beendigung des Nutzungsvertrages; Beendigung der Werbevertragsverhältnisse
7.1 Jeder Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrags mit madvertise media jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung seines Nutzerkontos oder durch Kündigung in Schriftform zu beenden. madvertise media kann den Nutzungsvertrag mit einem Nutzer jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beenden.

7.2 madvertise media kann einen Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn…

…der Advertiser mit der Bezahlung der von ihm bei madvertise media in Anspruch genommenen Leistungen in Verzug gerät und trotzt Mahnung nicht zahlt oder
…gegen den Nutzer ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eingeleitet oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, es sei denn, der Nutzer leistet angemessene Sicherheit oder
…der Nutzer gegen die Vorgaben aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass madvertise media ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Die Schwere des Verstoßes kann sich auch daraus ergeben, dass der Nutzer wegen eines vergleichbaren Verstoßes bereits mehrfach abgemahnt wurde.

7.4 Bereits beauftragte und durchgeführte Werbeplatzierungen bleiben von einer Beendigung des Nutzungsvertrages unberührt. Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist zugleich die Beendigung aller laufenden Werbevertragsbeziehungen. Vertragsbeziehungen über Volumenvereinbarungen enden bei ordentlichen Kündigungen (Ziffer 7.1) erst mit Ablauf der in der Volumenvereinbarung bestimmten Laufzeit. Ist bis dahin noch nicht vollständig ausgeliefert, verlängern sie sich, unbeschadet Ziffer 7.3, bis zur vollständigen Auslieferung. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber madvertise media bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.

7.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus anderen, wichtigen Gründen sowie ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Nutzers bleiben unberührt.

8. Haftung von madvertise media
8.1 madvertise media übernimmt keine Haftung für Fehler bei der Werbeschaltung, die durch Nichtverfügbarkeit, Betriebsunfähigkeit oder Betriebsstörungen des Mobilfunknetzes, Handyfehler, Ausfälle der Server, Soft- und/oder Hardware sowie Kommunikationsdienste anderer Unternehmen, Internet-Provider und/oder Online-Dienste entstehen oder die auf Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber bzw. Internet-Provider oder Online-Dienste, auf höherer Gewalt, Streik, oder anderen Umständen beruhen, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs von madvertise media liegen.

8.2 Darüber hinaus haftet madvertise media uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von madvertise media, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einem schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen und Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet madvertise media nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit madvertise media, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

8.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung oder für entgangenen Gewinn.

8.4 Schadensersatzansprüche gegen madvertise media verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

9. Verantwortlichkeit für Inhalte; Haftungsfreistellung durch Nutzer
9.1 madvertise media stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung und Platzierung von Onlinewerbung zur Verfügung und ist nicht für Werbeinhalte der teilnehmenden Advertiser oder Inhalte der Publisher im Umfeld der Werbeplätze verantwortlich. madvertise media schließt insbesondere eine Verantwortung für die zur Teilnahme bei madvertise media angemeldeten mobilen Webseiten und/oder Applikationen ausdrücklich aus.

9.2 madvertise media überprüft die in Ziffer 9.1 genannten Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.

9.3 Der Nutzer wird madvertise media sowie die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und/oder Erfüllungsgehilfen von madvertise media und alle mit madvertise media verbundenen Unternehmen von sämtlichen Forderungen oder Ansprüchen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) auf erstes Anfordern freistellen, die von Dritten aufgrund…

…von oder im Zusammenhang mit Inhalten und/oder Angaben, die der Nutzer auf seinen mobilen Webseiten, Applikationen und/oder Werbemitteln veröffentlicht und/oder übermittelt oder
…von Verletzungen dieser AGB oder der Rechte Dritter

erhoben werden.

10. Verschwiegenheit
10.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und 3 Jahre danach alle Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten des anderen Vertragspartners ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

10.2 Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Vertragsparteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Kunden und Handelsvertreter der Vertragsparteien.

10.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht oder für Informationen, die durch nachträgliche schriftliche, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden oder die nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorgaben offen gelegt werden müssen.

11. Sonstiges
11.1 Marketingmaßnahmen oder Pressemitteilungen bezüglich der Zusammenarbeit sind vor Veröffentlichung zwischen den Vertragspartnern abzustimmen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Verwendung von Logos und/oder Namen der jeweils anderen Partei. madvertise media ist jederzeit berechtigt, die Verwendung ihrer Logos und/oder Namen zu untersagen, sofern die Verwendung nicht den von madvertise media geforderten Qualitätsstandards entspricht oder nicht mit madvertise media abgestimmt war.

11.2 madvertise media ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis insgesamt oder einzeln jedem mit madvertise media im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu übertragen bzw. unterzulizenzieren. Der Nutzer stimmt bereits jetzt einer entsprechenden Übertragung zu.

11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

11.5 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.

11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

11.7 Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, ist damit Textform im Sinne des § 126 b BGB gemeint.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

madvertise media GmbH
Engeldamm 62-64b
10179 Berlin, Germany

oder per Email an: info@madvertise.com

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

B. Besondere Bestimmungen für Betreiber mobiler Webseiten und/oder Applikationen („Publisher“)

12. Rechte und Pflichten von madvertise media
12.1 Vermarktung durch madvertise media
madvertise media übernimmt im Auftrag des Publishers die Vermarktung von Werbeflächen (nachfolgend „Adspaces“) auf den vom Publisher angemeldeten mobilen Webseiten bzw. Applikationen, einschließlich sämtlicher dazu gehörenden Rubriken, Seiten und Unterseiten. Im Rahmen der Vermarktung ist madvertise media berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Aufträge über Werbeschaltungen mit Advertisern abzuschließen und abzuwickeln. madvertise media ist in der Gestaltung der Preise und Vertragsbedingungen gegenüber Advertisern frei.

12.2 Self Service Plattform
Die Vermarktung erfolgt über die von madvertise media zur Verfügung gestellte „Self Service Plattform“. Die Nutzung der „Self Service Plattform“ bedarf der vorherigen Information und Anmeldung des Publishers unter http://madvertise.com/de/publisherdeveloper/self-service/ .

12.3 Auslieferung der Werbemittel
madvertise media platziert die von Advertisern bereitgestellten Werbemittel in die vom Publisher vertragsgemäß bereitgestellten Adspaces. Hierzu verknüpft madvertise media die Werbemittel mit dem Code (vgl. Ziffer 13.3) und liefert sie über einen Adserver aus. madvertise media nutzt für die Auslieferung von Werbemitteln grundsätzlich einen eigenen Adserver. In schriftlich zu vereinbarenden Ausnahmefällen wird der Adserver des Publishers oder eines Dritten verwendet. In diesem Fall behält sich madvertise media vor, die vom Publisher oder Dritten ermittelten Ergebnisse der Werbeschaltungen von einem unabhängigen und vereidigten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

12.4 Gewährleistung
madvertise media wird sich bemühen, die vom Publisher vertragsgemäß bereitgestellten Adspaces möglichst vollschichtig mit Werbemitteln zu füllen und die Werbeumsätze des Publishers zu maximieren. madvertise media übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vermarktbarkeit der Adspaces und schließt Garantien hinsichtlich Umsatzzielen, Erreichung bestimmter AdImpressions, Klickraten oder sonstiger Erfolge der Werbeschaltungen ausdrücklich aus. Um die Auslastung der Adspaces sicherzustellen, ist madvertise media berechtigt, frei bleibende Adspaces mit Eigenwerbung von madvertise media oder des Publishers zu füllen. Nach vorheriger Zustimmung des Publishers kann madvertise media frei bleibende Adspaces auch Dritten (wie z.B. anderen Publishern) ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung stellen.

madvertise media übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit oder die werblichen Inhalte der von Advertisern gelieferten Werbemittel, die mit der mobilen Webseite und/oder Applikation des Publisher verknüpft werden. madvertise media übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die angezeigten werblichen Inhalte oder Links in thematischem oder sonstigem Zusammenhang mit der mobilen Webseite und/oder Applikation des Publisher stehen. madvertise media wird jedoch nach eigenem Ermessen oder auf schriftliches Verlangen des Publishers (E-Mail ist insofern ausreichend) Werbemittel entfernen, sofern objektiv nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen, dass die Werbemittelinhalte oder Inhalte der Webseiten, auf die sie verlinken, gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen und/oder aus anderen Gründen unzulässig sind. madvertise media ist berechtigt, die Werbemittelschaltung fortzusetzen, wenn und soweit der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. Unzulässigkeit ausgeräumt ist oder der Advertiser ein vertretbares Ersatzwerbemittel zur Verfügung gestellt hat. madvertise media haftet nicht für mögliche Zahlungsausfälle, die durch die vorgenannte Unterbrechung oder Stornierung einer Werbeschaltung entstehen.

Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.5 Eigenwerbung
Sofern zwischen madvertise media und dem Publisher die Möglichkeit zur Eigenwerbung vereinbart wurde, stellt madvertise media dem Publisher einen Zugang zum Adserver von madvertise media für die Einbindung von Eigenwerbemitteln (so genannten „House Ads“) zur Verfügung. Der Publisher hat keinen Anspruch auf Eigenwerbung. Er darf das „House Ad Feature“ unentgeltlich nutzen, um für die eigene Firma, eigene Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der eigenen mobilen Webseiten und/oder Applikationen zu werben. Über das “House Ad Feature” hat der Publisher ausschließlich Zugriff auf Adspaces, die an den Adserver von madvertise media angeschlossen sind. Die Einblendung von Eigenwerbung erfolgt im Vergleich zu bezahlten Werbekampagnen mit nachrangiger Priorität. Sofern madvertise media den konkreten Werbeplatz kommerziell vermarkten kann, geht diese Vermarktung der Eigenwerbung vor. Die Priorisierung erfolgt automatisch. Nutzt der Publisher den Adserver von madvertise media, um für andere Unternehmen, Produkte und/oder Dienstleistungen zu werben als für seine eigenen, kann madvertise media hierfür eine Adserver-Gebühr geltend machen, die dem Publisher im jeweiligen Folgemonat separat in Rechnung gestellt wird.

madvertise media kann den Zugang zum Adserver unverzüglich und ohne Vorankündigung sperren, sofern der Publisher den Zugang missbräuchlich nutzt, die Eigenwerbung rechtswidrig oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder ein hinreichender Verdacht für vorgenannte Fälle vorliegt.

12.6 Reporting
Sofern zwischen madvertise media und dem Publisher vereinbart, erstellt madvertise media regelmäßig einen Report über die Vertriebsaktivitäten für den Publisher. Alternativ dazu bzw. im Falle der Nutzung der „Self Service Plattform“ kann madvertise media dem Publisher einen unentgeltlichen Zugriff auf ein eigenes Echtzeit-Reporting-System zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse der von madvertise media erstellten Reports sind die ausschließliche Grundlage für die Abrechnung (vgl. Ziffer 14) gegenüber dem Publisher.

13. Rechte und Pflichten des Publishers
13.1 Vermarktungsrechte
Der Publisher garantiert, dass er zur Vermarktung aller Adspaces auf den vertragsgegenständlichen mobilen Websites bzw. Apps berechtigt ist, hierüber frei verfügen kann und madvertise media mit der Vermarktung gemäß den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragen kann.

13.2 Rechtmäßigkeit und Verfügbarkeit der mobilen Webseiten und/oder Applikationen
Der Publisher sichert zu, dass die Inhalte und die Gestaltung der vertragsgegenständlichen mobilen Webseiten und/oder Applikationen dem jeweils geltenden Recht entsprechen, insbesondere die nach TMG erforderlichen Angaben (insbesondere das „Impressum“) enthält. Gleiches gilt für die Art und Weise der Platzierung und Erkennbarkeit der Werbemittel als Werbung. Der Publisher sichert weiterhin zu, auf seinen mobilen Webseiten und/oder Applikationen keinerlei rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen oder darauf zu verlinken, insbesondere keine:

gewalt- oder kriegsverherrlichenden,
pornografischen oder jugendgefährdenden,
volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte oder
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Der Publisher ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine mobilen Webseiten und/oder Applikationen ständig verfügbar sind und sich nicht lediglich im Aufbau befinden. Umfangreiche inhaltliche oder technische Veränderungen seiner Angebote wird der Publisher madvertise media rechtzeitig im Voraus mitteilen.

13.3 Technische Anbindung
a) Der Publisher wird das Angebot auf den mobilen Webseiten und/oder Applikationen technisch so ausrichten, dass alle aktuellen und herkömmlichen Werbemittel und -formate wiedergegeben werden können. Der Publisher platziert die Adspaces grundsätzlich im für den Nutzer stets sichtbaren Bereich („above the fold“), sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

b) Der Publisher ist verpflichtet, die ihm von madvertise media übermittelten AdserverTags auf seinen mobilen Webseiten und/oder Applikationen nach den Vorgaben von madvertise media einzubauen bzw. eine Server-to-Server-Integration gemäß den API-Spezifikationen von madvertise media herzustellen. Werden die Vorgaben bzw. Spezifikationen von dem Publisher nicht eingehalten, ist es madvertise media nicht möglich, eine korrekte Auslieferung der Werbemittel sicherzustellen. Für aufgrund dessen auftretende Fehler (z.B. Minderauslieferung der gebuchten Medialeistung bzw. fehlerhafte Auslieferung des Werbemittels) und hieraus resultierende Schäden haftet madvertise media nicht. Der Publisher stellt madvertise media von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit erfolgter Minder- Spät-, oder Schlechtauslieferung geltend machen, die aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Vorgaben bzw. Spezifikationen resultieren, inklusive angemessener Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

c) Der Publisher darf den von madvertise media bereitgestellten AdserverTag ausschließlich unter der von ihm angegebenen URL und in dem von ihm benannten und beschriebenen Umfeld verwenden. Für die missbräuchliche Verwendung des AdserverTags auf nicht dafür vorgesehenen Angeboten oder in einem anderen, als dem definierten Werbeumfeld erhält der Publisher keine Vergütung. Darüber hinaus bleiben Schadensersatzansprüche von madvertise media gegen den Publisher unberührt. Dem Publisher ist es nicht gestattet, Tracking Tags, die in den Codes der Adserver-Tags integriert sind, zu entfernen oder in irgendeiner Form zu modifizieren.

d) Der Publisher hat sicherzustellen, dass nach Klicken der Werbemittel die URL des Advertisers in der Adresszeile sichtbar ist. Das Framing der Zielseiten innerhalb mobiler Webseiten und/oder Applikationen des Publishers ist unzulässig.

13.4 Nutzungsrechte bei Eigenwerbung
Betreibt der Publisher Eigenwerbung (vgl. Ziffer 12.5), überträgt er madvertise media mit dem Zeitpunkt der Übermittlung bzw. des Einstellens eines Werbemitteln in das „House-Ad-Feature“ sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung dieses Vertrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren in On- und Offline-Medien.

13.5 Sonstige Unterstützung
Der Publisher unterstützt die Arbeit von madvertise media und wird madvertise media alle für die Vermarktung erforderlichen Informationen auf Anfrage zur Verfügung stellen.

13.6 Name und Logo des Publishers
Der Publisher räumt madvertise media für die Dauer dieses Vertrages unentgeltlich das örtlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht zur Nutzung des Namens, Logos und sonstiger Kennzeichen von Publisher für die Vermarktung, insbesondere für die Erstellung von Mediadaten und allen sonstigen, für die Akquise und den Verkauf erforderlichen Materialien, Präsentationen und für etwaige Messeauftritte ein. Des Weiteren räumt der Publisher madvertise media das Recht ein, Screenshots der zu vermarktenden mobilen Webseiten und/oder Applikationen zu erstellen und zu vorgehend beschriebenen Zwecken zu nutzen.

13.7 Unzulässige Praktiken
Der Publisher hat sicherzustellen, dass weder durch ihn selbst noch durch Dritte ungültige Klicks oder AdImpressions erzeugt werden. Beispiele hierfür sind wiederholte manuelle Klicks oder die Verwendung von Robotern, automatisierten Klickwerkzeugen oder anderer irreführender Software. Verstößt der Publisher schuldhaft dagegen, hat madvertise media das Recht die mobile Webseite und/oder Applikation des Publishers ohne vorherige Ankündigung für mindestens 24 Stunden zu sperren. Die entsprechende Vergütung des Publishers entfällt ersatzlos, es sei denn, der Publisher weist einen geringeren Schaden nach. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen das Verbot unzulässiger Praktiken hat madvertise media neben dem Recht zur Sperrung das Recht, die entsprechende Vergütung des Publishers bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten, es sei denn, der Publisher leistet Sicherheit in gleicher Höhe.

Die Geltendmachung weiterer Rechte behält sich madvertise media ausdrücklich vor.

14. Vergütung
14.1 Sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, erhält der Publisher eine Vergütung, die sich nach der von madvertise media durch die entsprechenden Reports ermittelten Anzahl der ordnungsgemäßen Klicks auf die Werbemittel, der Anzahl der gültigen Impressions der Werbemittel und/oder etwaigen anderen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Anzeige der Werbemittel auf den mobilen Webseiten und/oder Applikationen des Publishers stehen, richtet. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.

14.2 Der Vergütungsanspruch des Publishers entsteht dann, wenn madvertise media vom Advertiser die vollständige Zahlung für die entsprechende Kampagne erhalten hat. madvertise media übersendet dem Publisher bis zum Ende des Folgemonats eine Gutschrift entsprechend geltender Steuergesetzgebung über die ihm zustehende Vergütung. Der Publisher erklärt sein Einverständnis, dass ihm die Abrechnung mittels Gutschrift in elektronischer Form übersandt wird. madvertise media überweist dem Publisher den sich aus der Gutschrift ergebenden Betrag zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer grundsätzlich innerhalb von 40-90 Arbeitstagen nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats abhängig vom Sitz des Publishers. Die Überweisung erfolgt auf das vom Publisher angegebene Konto. Bei einem Betrag unter 100 EUR pro Monat erfolgt die Überweisung mit dem Umsatz des Folgemonats bzw. dann, wenn kumuliert mindestens 100 EUR erzielt worden sind. Überweisungen auf Bankkonten innerhalb Europa sind kostenfrei, solange der Publisher die benötigten Angaben in seinem Nutzerkonto hinterlegt (IBAN und BIC). Bei Überweisungen auf Bankkonten außerhalb der EU trägt jede Partei die für sie jeweils anfallenden Bank- und/oder Bearbeitungsgebühren. Bei Beträgen unter 100 EUR erfolgt die Überweisung nur auf ausdrückliche Anforderung des Publishers und unter Abzug etwaiger, zusätzlich anfallender Bank- und/oder Bearbeitungsgebühren. Endet der Vertrag zwischen madvertise media und dem Publisher innerhalb eines Kalendermonats, erfolgt die Abrechnung für diesen Kalendermonat anteilig.

14.3 Vermarktet madvertise media mehrere mobile Webseiten und/oder Applikationen eines Publishers, so erfolgt die Abrechnung für alle mobilen Webseiten und/oder Applikationen gebündelt. In diesem Fall findet keine einzelne Abrechnung statt.

14.4 Sofern der Publisher innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Gutschrift bzw. Abrechnung keine Einwände erhebt, gilt sie als anerkannt.

C. Besondere Bestimmungen für Werbekunden (Advertiser)

15. Online Buchungsprozess
15.3 Falls die Buchungsanfrage des madvertisers nicht bestätigt wird, wird madvertise media dem Advertiser stattdessen ein Gegenangebot für die Werbekampagne unterbreiten. Dem Advertiser steht es frei, dieses Gegenangebot entweder anzunehmen (z.B. durch Übersendung einer unterschriebenen entsprechenden Insertion Order oder auf andere Art, sofern diese Möglichkeit auf der madvertise media Plattform verfügbar ist) oder das Angebot auslaufen zu lassen. Durch eine wirksame Annahme des Gegenangebots kommt ein entsprechender Vertrag zwischen dem Advertiser und madvertise media zustande. 15.1 Falls der Advertiser seine Werbekampagne über das System, das madvertise media online bereit stellt, bucht, hat er alle dazu erforderlichen Informationen (wie z.B. Laufzeit der Kampagne, Zielgruppen, etc.) in das entsprechende Online-Formulareinzutragen. Auf der Grundlage dieser Informationen wird dem Advertiser innerhalb des Online-Buchungssystems eine Prognose gegeben, die u.a. die Anzahl der zur Verfügung stehenden Impressions, die durchschnittliche Klickrate in der Vergangenheit, Preise, etc. enthält. Sofern der Advertiser diese Werbekampagne buchen will, gibt er innerhalb der madvertise media Plattform ein entsprechendes Angebot zur Buchung dieser Kampagne ab. Der Advertiser erhält eine automatische E-Mail, mit der der Eingang der Buchungsanfrage bestätigt wird. Die Buchungsanfrage des Advertisers stellt daher lediglich ein Angebot an madvertise media dar, einen entsprechenden Vertrag hinsichtlich dieser Werbekampagne abzuschließen.

15.2 Die Annahme der Buchungsanfrage durch madvertise media erfolgt durch eine förmliche Bestätigung der Buchung, z.B. per E-Mail oder auf vergleichbare Weise. Diese Bestätigung durch madvertise media stellt die Annahme der Buchungsanfrage dar, wodurch ein entsprechender Vertrag zwischen dem Advertiser und madvertise media zustandekommt.

16. Rechte und Pflichten des Advertisers
16.1 Werbemittelanlieferung
Der Advertiser ist verpflichtet, die vereinbarten Werbemittel rechtzeitig, spätestens jedoch drei (3) Werktage vor vereinbartem Schaltungsbeginn in dem vereinbarten Werbeformat an madvertise media zu übermitteln. Sollte es sich um spezielle Werbemittel handeln, ist madvertise media berechtigt, einen früheren Liefertermin zu verlangen. Die Werbemittel müssen frei von Viren oder sonstigen Schadensquellen sein. Kommt der Advertiser seiner Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung nicht nach, so entbindet das den Advertiser grundsätzlich nicht von seiner vollständigen Zahlungspflicht. Führt eine verspätete Anlieferung oder Änderung bzw. Nachbesserung der Werbemittel zu einer verspäteten Werbeschaltung, liegt es im Ermessen von madvertise media, den vom Advertiser geschuldeten Betrag vollständig oder reduziert einzufordern.
16.2 Rechtmäßigkeit von Werbemitteln und Zielseiten
Der Advertiser garantiert die Rechtmäßigkeit der Werbemittel und der Webseiten, auf die die Werbemittel verlinken. Die Rechtmäßigkeit richtet sich nach deutschem Recht. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Inhalte der Werbemittel und/oder Webseiten, auf die verlinkt wird, auch Bestimmungen einer oder mehrerer anderer Rechtsordnungen unterliegen, bestimmt sich die Rechtmäßigkeit auch danach. Der Advertiser sichert zu, dass die Inhalte der Werbemittel und der Webseiten, auf die sie verlinken, nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telemediengesetzes (TMG), gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie gegen spezifische Gesetze wie beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Der Advertiser sichert darüber hinaus zu, dass die Werbemittelinhalte und/oder Webseiten, auf die sie verlinken, keinerlei rechtswidrige Inhalte enthalten insbesondere keine:

– gewalt- oder kriegsverherrlichenden,
– pornografischen oder jugendgefährdenden,
– volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte oder
– Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Weiterhin sind das Verbot getarnter Werbung, die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte, die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sowie die anerkannten Verhaltensregeln nationaler oder internationaler Berufsverbände (insbesondere die Verhaltensregeln des deutschen Werberats) vom Advertiser einzuhalten.

16.3 Werbeagenturen
Aufträge von Werbeagenturen oder anderen Werbemittlern nimmt madvertise media nur für namentlich benannte Werbetreibende an. Auf Anfrage hat die Werbeagentur oder der Werbemittler madvertise media eine entsprechende Beauftragung nachzuweisen.

17. Rechte und Pflichten von madvertise media
17.1 Schaltung der Werbemittel
madvertise media behält sich das Recht vor, Werbebanner geringfügig in der Größe anzupassen. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, muss er dies ausdrücklich und rechtzeitig gegenüber madvertise media anzeigen. madvertise media wird die Werbemittel auf den mit dem Advertiser vereinbarten mobilen Webseiten und/oder Applikationen und während des vereinbarten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen der vereinbarten Anzahl von Klicks bzw. Werbemitteleinblendungen einstellen und ausstrahlen. Hierzu nutzt madvertise media grundsätzlich einen eigenen Adserver, es sei denn, die Parteien haben die Nutzung eines externen Adservers schriftlich vereinbart.

17.2 Ablehnung von Werbemitteln, Unterbrechung einer Kampagne
madvertise media behält sich vor, eine Werbekampagne oder einzelne Werbemittel wegen ihres Inhaltes oder aus technischen Gründen abzulehnen oder auch eine laufende Kampagne zu stoppen, insbesondere dann, wenn die Werbemittel oder die Webseiten, auf die Werbemittel verlinken, nicht den Vorgaben dieser AGB entsprechen oder die Schaltung madvertise media aus anderen Gründen unzumutbar ist. madvertise media wird den Advertiser in diesem Fall über die Ablehnung informieren und ihm Gelegenheit zur Übermittlung eines Ersatz-Werbemittels bzw. einer ersatzweisen Werbekampagne geben.

17.3 Reporting
madvertise media ermittelt den Verlauf und Erfolg der Werbeschaltungen mit Hilfe eines Adserver-Reporting-Tools. Die Ergebnisse der von madvertise media erstellen Reports bilden die ausschließliche Grundlage für die Abrechnung (vgl. Ziffer 19) gegenüber dem Advertiser.

18. Nutzungsrechte an Werbemitteln/-kampagnen
18.1 Der Advertiser räumt madvertise media ein einfaches, nicht-ausschließliches, übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemittel- bzw. Werbekampagneninhalten ein. Die Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, zur öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung oder Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung des Werbemittels oder der Werbekampagne, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

18.2 Der Advertiser sichert zu, über sämtliche, zur Durchführung einer Werbekampagne erforderlichen Rechte an den Werbemitteln zu verfügen und madvertise media die Nutzungsrechte in der vorgenannten Art und Weise einräumen zu dürfen. Insbesondere sichert der Advertiser madvertise media zu, dass er über die für die Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte im Verhältnis zu Urhebern, ausübenden Künstlern und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, Tonträgerherstellern, Produzenten, Verleihern, Verlegern, Verwertungsgesellschaften und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes verfügt.

18.3 Sollte der Advertiser nicht, nicht vollständig oder nur für eine befristete Zeit über die vorgenannten Rechte verfügen, so ist er verpflichtet, madvertise media umgehend darüber zu informieren.

18.4 Der Advertiser räumt madvertise media das Recht ein, die vertragsgegenständlichen Werbemittel oder Werbekampagnen zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, beispielsweise für Präsentationen, Referenzen oder sonstige Verkaufsunterlagen von madvertise media.

19. Vergütung und Abrechnung
19.1 madvertise media übermittelt dem Advertiser in der Regel nach Kampagnenende oder im vereinbarten Abrechnungsmodus (z.B. monatlich für den Vormonat) eine Abrechnung, aus der sich der für die erfolgte Werbeschaltung zu zahlende Betrag ergibt. Anderes gilt nur, wenn die Parteien Vorauszahlung vereinbart haben. madvertise media behält sich vor, von Advertisern mit Sitz im Ausland Vorauszahlung zu verlangen. Gleiches gilt für Advertiser, bei denen das Ergebnis einer Bonitätsprüfung, die sich madvertise media ausdrücklich vorbehält, für eine Vorauszahlung spricht.

19.2 Grundlage der Abrechnung bildet grundsätzlich das zwischen madvertise media und dem Advertiser vereinbarte Vergütungsmodell in Verbindung mit der tatsächlich erbrachten Werbeleistung, wie sie von madvertise media ermittelt wurde.

19.3 Sofern vereinbart, wird bei Agenturbuchungen für nachgewiesene Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur eine AE-Provision in der vereinbarten Höhe gewährt. Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit ihren Kunden an die mit madvertise media vereinbarten Preise zu halten.

19.4 Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die madvertise media nicht zu vertreten hat, hat der Advertiser den Differenzbetrag zwischen einem bereits gewährten Rabatt und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten. Weitere Rechtspflichten des Advertisers bleiben unberührt.

19.5 Der Advertiser überweist madvertise media den in der Abrechnung angegebenen Betrag vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen sofort nach Erhalt der Rechnung auf das von madvertise media angegebene Bankkonto. Kommt der Advertiser seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung nicht nach, hat madvertise media das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 8% Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Weitere Rechte von madvertise media bleiben unberührt.

19.6 Sofern der Advertiser innerhalb von 4 Wochen nach Zugang keine Einwände gegen die Abrechnung erhebt, gilt sie als anerkannt.

20. Stornierung
Der Advertiser kann eine Werbemittel/-kampagnenschaltung bis zu 6 Arbeitstage vor vereinbartem Kampagnenstart kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Schaltungsbeginn stellt madvertise media dem Advertiser 50% des stornierten Auftragsvolumens, bei Festplatzierungen 100% des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung. Bei Stornierung nach Kampagnenstart werden 90% des gebuchten und noch nicht ausgelieferten Mediavolumens in Rechnung gestellt. Etwaige vom Advertiser beauftragte Zusatzleistungen, wie z.B. die Erstellung von mobilen Landingpages, Werbemitteln oder kampagnenbegleitenden Marktforschungen werden vollständig in Rechnung gestellt.

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Seit Juli 2022 ist madvertise Teil der Azerion Gruppe

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